Bedingungen und Konditionen

Stadt
Bezirk
Art der Immobilie

Türkei Immobilien Partner

Datum: 05/02/2024

1. Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Türkei Immobilien Partner: Das Unternehmen, das den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien in der Türkei vermittelt.
- Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen von Ensar Estates in Anspruch nimmt.
- Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen Ensar Estates und dem Auftraggeber über die Dienstleistungen.
- Liegenschaften: Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder andere Immobilien in der Türkei.

2. Anwendbarkeit
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Ensar Estates angebotenen Dienstleistungen.
2.2. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

3. Dienstleistungen
3.1. Ensar Estates vermittelt den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien in der Türkei.
3.2. Die Dienste umfassen unter anderem:
- Beratung über den Immobilienmarkt in der Türkei
- Unterstützung bei Besichtigungen
- Unterstützung bei rechtlichen und administrativen Verfahren
- Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen

4. Haftung
4.1. Ensar Estates bemüht sich, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen, haftet jedoch nicht für Fehler, Auslassungen oder Änderungen in den Inseraten.
4.2. Ensar Estates ist nicht verantwortlich für Entscheidungen der türkischen Behörden über Genehmigungen oder Eigentumsübertragungen.
4.3. Den Kunden wird empfohlen, sich vor einer Kaufentscheidung rechtlich und finanziell beraten zu lassen.

5. Zahlungen und Kosten
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vermittlungsgebühren zu zahlen.
5.2. Die Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten.
5.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat Ensar Estates das Recht, Verwaltungskosten und gesetzliche Zinsen zu berechnen.

6. Beendigung, Annullierung und Rücktrittsrecht
6.1. Kein Rücktrittsrecht bei Immobilienkäufen
- Der Kauf von Immobilien fällt nicht unter das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher, da Immobiliengeschäfte eine Ausnahme im europäischen Verbraucherrecht darstellen. Eine Kaufentscheidung ist nach Unterzeichnung des Kaufvertrags verbindlich.
- Dem Kunden wird empfohlen, sich vor der Unterzeichnung eines Vertrags rechtlich und finanziell beraten zu lassen.

6.2. Beendigung des Kaufvertrags
- Tritt der Kunde nach Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Kauf zurück, können Stornierungskosten oder Vertragsstrafen anfallen, wie im Kaufvertrag angegeben.
- Bereits geleistete Anzahlungen können je nach den Vertragsbedingungen und dem türkischen Recht (teilweise oder vollständig) einbehalten werden.

6.3. Stornierung des Maklervertrags
- Wenn der Auftraggeber mit Ensar Estates einen Maklervertrag über den Kauf, den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien abschließt, kann dieser unter den in dem Vertrag genannten Bedingungen gekündigt werden.
- Erfolgt die Stornierung, nachdem Ensar Estates wesentliche Leistungen erbracht hat, wie z. B. die Organisation von Besichtigungen oder rechtliche Unterstützung, kann eine angemessene Gebühr erhoben werden.

6.4. Unvorhergesehene Umstände
- In Ausnahmefällen, wie z.B. bei rechtlichen Hindernissen, die einer Eigentumsübertragung entgegenstehen (z.B. ungültige Eigentumstitel oder staatliche Beschränkungen), kann der Kaufvertrag ohne finanzielle Folgen für den Kunden aufgelöst werden.
- Ensar Estates kann nicht für Entscheidungen der türkischen Behörden haftbar gemacht werden, die den Abschluss der Transaktion verhindern.

7. Keine Heilung, keine Bezahlung
7.1. Anwendbarkeit der Politik
- Diese Richtlinie gilt für die Vermittlung von Immobilienkäufen oder -verkäufen, sofern in einer schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
- "No Cure, No Pay" bedeutet, dass der Auftraggeber nur dann für die Maklergebühren an Ensar Estates haftet, wenn die Vermittlung zu einer erfolgreichen Transaktion (Kauf oder Verkauf der betreffenden Immobilie) führt.

7.2. Erfolgreiche Transaktion
- Eine Transaktion gilt als erfolgreich, wenn ein Kaufvertrag (oder ein gleichwertiges rechtsverbindliches Dokument) unterzeichnet wurde und die Zahlung/Einzahlung gemäß der Vereinbarung erfolgt ist.
- Im Falle eines Verkaufs gilt die Transaktion als erfolgreich, sobald die Übergabe beim Notar stattgefunden hat und der Kaufpreis gezahlt wurde.

7.3. Kosten im Falle einer Stornierung durch den Kunden
- Wenn der Kunde während des Vermittlungsverfahrens ohne triftigen Rechtsgrund beschließt, den Auftrag zurückzuziehen oder den Kauf/Verkauf zu stornieren, können angemessene Kosten für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.
- Zu diesen Kosten gehören unter anderem: Reise- und Unterbringungskosten, Marketing- und Werbekosten, Verwaltungsgebühren und rechtliche Unterstützung.

7.4. Ausnahmen von "Keine Heilung, keine Bezahlung"
- Die Versicherung gilt nicht, wenn der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die zum Scheitern der Transaktion geführt haben.
- Entscheidet sich der Kunde nach erfolgreicher Vermittlung, das Geschäft nicht abzuschließen, behält sich Ensar Estates das Recht vor, Maklergebühren zu berechnen.
- Wenn der Auftraggeber selbständig einen Vertrag mit einem Dritten abschließt, ohne dass Ensar Estates daran beteiligt ist, kann eine Entschädigung für entgangene Provisionen gefordert werden.

7.5. Transparenz und Vereinbarungen
- Vor der Erbringung von Dienstleistungen wird klar angegeben, ob das Prinzip "No Cure, No Pay" gilt und welche zusätzlichen Kosten (falls zutreffend) anfallen können.
- Ensar Estates wird stets transparent über alle Kosten und Verpflichtungen informieren.

8. Privatsphäre und Datenschutz
Ensar Estates verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR).
Personenbezogene Daten werden nur zur Erfüllung des Vertrags verwendet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

9. Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.
Streitigkeiten werden zunächst durch gegenseitige Konsultation beigelegt. Sollte dies scheitern, ist das zuständige Gericht in den Niederlanden zuständig.

10. Schlussbestimmungen
Ensar Estates behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Ensar Estates haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst. Im Falle von Übersetzungen ist die niederländische Fassung maßgebend.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns per E-Mail kontaktieren unter info@ensarestates.com.

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